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Zwangsarbeit

Dieser Text beschreibt Zwangsarbeit.


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Zwangsarbeit Artikel

Unter Zwangsarbeit versteht man die Arbeitstätigkeit, zu der eine Person unter Androhung einer Strafe oder eines Übels gezwungen wird.

Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) definierte 1930 in Art. 2 Abs. 1 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit die Zwangsarbeit als unfreiwillige Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe ausgeübt wird.

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Arbeit für den Feind. Zwangsarbeiter- Alltag in Berlin und Brandenburg ( 1939-1945) Eine Beschreibung zum Buch "Arbeit für den Feind. Zwangsarbeiter- Alltag in Berlin und Brandenburg ( 1939-1945)" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet.

Während des Zweiten Weltkrieges wurden in Deutschland Kriegsgefangene und Zivilpersonen der besetzten Gebiete dazu gezwungen, die fehlenden Arbeiter, die in dem Krieg waren, zu ersetzen und vor allem die Kriegsproduktion aufrecht zu erhalten. Vorwiegend die Industrie, aber auch öffentliche Einrichtungen, die Kirche, selbst Privatpersonen forderten Zwangsarbeiter an. Die Zwangsarbeiter erhielten in der Regel eine knappe Kost (in vielen Fällen ca. zu dem Erhalt der Arbeitskraft), teilweise einen - kleinen - Lohn. Sie waren in Zwangsarbeiterlagern untergebracht, häufig Barackenlager, mit Stacheldraht eingezäunt. Zuständig war der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel.

Siehe auch:

Buch-Tipp: Bist du Bandit? Das Lagertagebuch des Zwangsarbeiters Wassilij T. Kudrenko Das Buch "Bist du Bandit? Das Lagertagebuch des Zwangsarbeiters Wassilij T. Kudrenko" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden Buch.

Thema NS-Zwangsarbeit seit 1945

Die Zwangsarbeit ist seit Ende des Krieges stets wieder ein Thema gewesen, zuletzt Ende der 1990er, nach dem vermehrt Klagen der überlebenden Zwangsarbeiter bei Gerichten eingingen. Daraufhin beschloss der deutsche Bundestag, einen Fonds in Form der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft einzurichten, der ehemalige Zwangsarbeiter entschädigen soll. Das Fondsvermögen belief sich auf 10 Milliarden D-Mark (ca. 5,1 Milliarden Euro). Diese Summe wurde jeweils zur Hälfte vom deutschen Staat und der deutschen Industrie bereitgestellt, wobei sich die Industrie schwer tat, ihren Anteil aufzubringen.

Am 2. August 2004 wurden die Zahlungen Deutschlands an Ex-ZwangsarbeiterInnen abgeschlossen. Insgesamt rund 401 Millionen US-Dollar wurden an diesem Tag überwiesen. Die jüdischen Organisationen müssen nun an 130.681 Personen in 62 Ländern jeweils 3 Tausend US-Dollar auszahlen. (Quelle: taz v. 4.8.2004: [1] (http://www.taz.de/pt/2004/08/04/a0110.nf/textdruck))

Buch-Tipp: Die Regensburger Heil- und Pflegeanstalt Karthaus-Prüll im "Dritten Reich". Eine Studie zur Geschichte der Psychiatrie im Nationalsozialismus Eine Beschreibung zum Buch "Die Regensburger Heil- und Pflegeanstalt Karthaus-Prüll in dem "Dritten Reich". Eine Studie zur Geschichte der Psychiatrie in dem Nationalsozialismus" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel...

Sklaverei

Eine Form der Zwangsarbeit stellt die Sklaverei dar, bei der ebenfalls Menschen zur Arbeit gezwungen wurden und bis heute werden. Hiervon zu unterscheiden ist die Zwangsarbeit, die in den Gefängnissen fast aller Länder der Welt geleistet werden muss.

Buch-Tipp: Die Wolfshaut Ein Meisterwerk "Die Wolfshaut" spielt Anfang der 50er in einem verschlafenen österreichischen Dorf mit dem sprechenden Namen "Schweigen". Während eines langen regnerischen Winters ereignen sich mehrere rätselhafte Todesfälle, die offenbar mit einem Verbrechen während der NS-Zeit zu tun haben. Wie in einem Kriminalroman wird das Geheimnis schließlich...

Strafrecht

Die Verpflichtung zu Arbeitsleistungen in dem Jugendstrafrecht als Auflage hat Strafcharakter, und bleibt in dem Rahmen des Art. 12 Abs. 2 und 3 GG verfassungsgemäß, so wie auch die Arbeitspflichten gemäß § 56b StGB nicht gegen Verfassung und Menschenwürde verstoßen.

Buch-Tipp: Erinnerung, Verantwortung und Zukunft: Eine Betrachtung der NS-Zwangsarbeiter-Entschädigungsverhandlungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und außenpolitischen Faktoren Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft: Eine Betrachtung der NS-Zwangsarbeiter-Entschädigungsverhandlungen unter Berücksichtigung der rechtlichen und außenpolitischen Faktoren". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie...

Wehrdienst/Zivildienst

Nach obiger Definition sind auch Wehrdienst und Zivildienst Formen von Zwangsarbeit. Eine angemessene Entlohnung gibt es auch hier nicht. Diese Form der Zwangsarbeit, die Männer diskriminiert und das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes untergräbt, ist umstritten. Der Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Zwangsarbeit verbietet, bezeichnet den Wehrdienst als Ausnahme.

Buch-Tipp: Erzählungen aus einer anderen Welt Aber über "Entschädigungen" spricht niemand . . . Viel - und zu Recht - ist in den vergangenen Monaten die allgemeine Rede gewesen von Entschädigungszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter, wiewohl erstaunlicherweise stets ca. an solche in deutschen Diensten. So kommt dieses Buch gerade rechtzeitig, um ein - wenn schon nicht materielles, so doch...

Arbeitsverpflichtung für Sozialhilfeempfänger

Nach dem Bundessozialhilfegesetz ist ein Sozialhilfeempfänger zu so genannter "gemeinnütziger Arbeit" verpflichtet, für die kein Arbeitslohn gewährt werden muss. In dem Weigerungsfall kann ihm die Hilfe zu dem Lebensunterhalt (Sozialhilfe) gekürzt oder gestrichen werden, die ihm eine menschenwürdige Existenz ermöglicht hätte (§ 19 Abs. 2 BSHG in Verbindung mit § 25 Abs. 1 BSHG).

Aus Sicht betroffener Sozialhilfeempfänger bietet diese Art der Tätigkeit wenig Anreiz und wird folglich von manchen Betroffenen als Zwang empfunden. Gemäß diesem Standpunkt verstößt eine Streichung der Existenzsicherung gegen das Sozialstaatsprinzip und die Menschenrechte. Demgegenüber wird von anderen angeführt, dass die Sicherung der Existenz des Betroffenen einen adäquaten Lohnersatz darstelle. Eine Verwirkung der Sozialhilfe wegen Arbeitsverweigerung könne insoweit nicht als illegitime Strafe genannt werden. Für nicht erbrachte Leistungen müsse kein Entgelt entrichtet werden.

Es gibt bisher keine verfassungsrechtliche Bewertung der Frage.

Buch-Tipp: Geschichte der Ausländerbeschäftigung in Deutschland. Saisonarbeiter - Zwangsarbeiter - Gastarbeiter Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Geschichte der Ausländerbeschäftigung in Deutschland. Saisonarbeiter - Zwangsarbeiter - Gastarbeiter". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

Zitate

  • So jemand nicht will arbeiten, der soll auch nicht essen. (Paulus, 2. Brief an die Tessalonicher)
  • Jeder Mensch hat ein Lebensrecht. Wer nicht arbeitet soll trotzdem gut essen! (Anna Eberle, Mitglied in dem Vorstand des Bundeserwerbslosenausschusses ver.di)

Siehe auch: Soziale Ungleichheit

Buch-Tipp: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge Detaillierte Beschreibung deutscher Ausländerpolitik Die Wellen der deutschen Diskussion über Zuwanderung und Integration von Ausländern, über 'green cards' und 'Leitkultur', schlagen wieder einmal hoch. Dabei wird vor allem eines deutlich: Fast stets erscheinen die Fragen nach Nutzen und Schaden von Zuwanderung, nach den Möglichkeiten und Grenzen...

Siehe auch

Buch-Tipp: Ich werde es nie vergessen. Briefe sowjetischer Kriegsgefangener 2004-2006 Das Buch "Ich werde es nie vergessen. Briefe sowjetischer Kriegsgefangener 2004-2006" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden Buch.

Weblinks


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